Familienrechtliche Gutachten
Im Auftrag von Gerichten / KESBBei elterlichen Konflikten im Rahmen von Trennung/Scheidung, welche die Versorgung, Erziehung, Betreuung und die Kontaktregelung zu Kindern betreffen, ist es zunächst Aufgabe der sorgeberechtigten Eltern, sich diesbezüglich zu einigen. Gelingt es jedoch auch unter Einbezug der zuständigen Stellen/Behörden nicht, eine Lösung zu finden, welche von allen Beteiligten akzeptiert werden kann, so kann durch KESB/Gericht ein zivilrechtliches/familienrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ein solches Gutachten wird zu konkreten Fragen von KESB/Gericht erstattet. Es kann auch darum gehen, eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu beurteilen.
Es können entweder sogenannt entscheidorientierte Gutachten erstellt werden oder aber es kann versucht werden, gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zum Wohle des Kindes zu erarbeiten und diese allenfalls bereits in ersten Schritten zu erproben und gutachterlich zu evaluieren (interventionsorientierte Begutachtung).