Interventionen nach häuslicher / sexueller Gewalt
Hilfe bei schwierigen SituationenHäusliche Gewalt
Bei schwierigen familiären Situationen (familiäre/elterliche Konflikte, elterliche Überforderung etc.) und/oder psychischer Vorbelastung eines oder beider Elternteile kann es zu häuslicher Gewalt kommen. Diese kann zwischen den Eltern vorkommen oder aber auch den Kindern gegenüber. Wenn Sie selbst als Elternteil Gewalt ausgeübt haben, verharmlosen Sie dies nicht, sondern holen Sie sich frühzeitig Hilfe – Ihrem Kind zuliebe. Es ist dann wichtig, zusammen mit Fachpersonen Massnahmen zu erarbeiten, um Kinder und Eltern vor weiterer häuslicher Gewalt zu schützen und deren psychische Folgen zu behandeln. Je früher Sie sich melden, desto niederschwelliger können die Hilfsangebote sein.
Häusliche Gewalt kann auch unter Geschwistern vorkommen und es ist wichtig, diese zu erkennen und frühzeitig zu intervenieren.
Behandlung des Kindes/Kinder & systemische Intervention
Nach häuslicher Gewalt sollte einerseits beim betroffenen Kind/Kindern abgeklärt werden, inwieweit diese dadurch psychisch belastet sind. Häusliche Gewalt kann bei betroffenen Kindern zu Traumafolgestörungen führen. Auch sehr junge Kinder sind von häuslicher Gewalt betroffen und belastet. Die Folgen zeigen sich jedoch anders als bei älteren Kindern und es muss entsprechend auch anders interveniert werden. Eine therapeutische Begleitung von Kindern nach häuslicher Gewalt ist daher sinnvoll (auch bei jungen Kindern, bei welchen die Intervention üblicherweise unter engem Einbezug nicht-traumaverursachender Bezugspersonen stattfindet).
Auch die betroffenen Eltern sollten entsprechende Hilfsangebote erhalten (welche auf die spezifische Familienkonstellation angepasst sein sollten). Im Rahmen unserer Eingangs-Abklärung erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Wir arbeiten nach Möglichkeit auch stets mit dem traumaverursachenden Elternteil zusammen.
Sexuelle Gewalt / sexueller Missbrauch
Ein sexueller Missbrauch (des Kindes) kann entweder nachweislich vorgefallen sein oder aber es kann von Seiten eines Elternteils ein Verdacht hinsichtlich möglichem sexuellem Missbrauch des Kindes bestehen.
Bei einem nachgewiesenen sexuellen Missbrauch bieten wir Psychotherapie für das betroffene Kind und begleitende Beratung der Eltern an.
Wenn entweder kein Strafverfahren anhängig gemacht wurde oder dieses eingestellt wurde und nach wie vor von Seiten eines Elternteils ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht, bieten wir ein systemisches Vorgehen an, um gemeinsam eine kindzentrierte Lösung zur Vermeidung jeglicher künftiger Grenzverletzungen irgendeiner Person dem Kind gegenüber zu finden (Lösung des Konflikts mittels des Modells «Wege aus der Sackgasse» von Pfister-Wiederkehr).
Sexuelle Gewalt kann auch von Geschwistern oder anderen Kindern/Jugendlichen (Peers) ausgehen. Es ist wichtig, dies zu erkennen und mittels geeigneter Methoden zu behandeln.
Kontakt zum traumaverursachenden Elternteil
Bei erhöhtem Stresserleben oder einer Traumatisierung im sozialen Nahraum stellt sich häufig die Frage des Kontakts zwischen Kind/Jugendlichem und traumaverursachendem Elternteil. Gerne beraten wir Sie basierend auf rechtspsychologischen und kinder- und jugendpsychologischen Erkenntnissen hinsichtlich des weiteren Vorgehens und begleiten dieses. Wir arbeiten hier nach Möglichkeit mit beiden Elternteilen zusammen.
Unsere Empfehlungen zum Umgang mit Traumatisierung im sozialen Nahraum haben wir kürzlich zusammen mit Herrn Dr. Herzig publiziert.
Beratung von Fachpersonen
Wir bieten auch Beratung für Fachpersonen an, welche in ihrem beruflichen Kontext mit häuslicher und/oder sexueller Gewalt konfrontiert sind. Dies sind z.B. Lehrpersonen, SchulsozialarbeiterInnen oder SozialpädagogInnen. Kontaktieren sie uns